Rechtliche Rahmenbedingungen
Transparenzanforderungen
Gefordert ist die Veröffentlichung folgender Informationen auf der Unternehmenswebsite:
- Testierter Konzern-Jahresabschlusses samt Konzern-Lagebericht (jeweilige nationale Rechnungslegungsvorschriften oder International Financial Reporting Standards) innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtzeitraums
- Zwischenbericht innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Halbjahr
- Aktuelles Unternehmenskurzporträt
- Unternehmenskalender
- Wesentliche Unternehmensnachrichten oder -umstände (unverzügliche Veröffentlichung), die für die Bewertung des Wertpapiers oder des Unternehmens bedeutsam sein können
Im Entry Standard gelistete Unternehmen, die keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht haben, sind gehalten, Kursmitteilungen und Unternehmensnachrichten klar von einander zu trennen. Eine detaillierte Erläuterung findet sich im § 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse.




